§ 33 SGB 3
Berufsorientierung
📖
↗ Links
Die Agentur für Arbeit hat Berufsorientierung durchzuführen
- 1.
- zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl und
- 2.
- zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Suchhilfen: Berufswahl Beratung, Ausbildungsinformation, Arbeitsmarktberatung, Berufsberatung für Jugendliche, Berufsinformation für Arbeitssuchende, Berufliche Orientierungshilfe, ratung, rufsberatung