§ 32 SGB 3
Eignungsfeststellung
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Die Agentur für Arbeit soll Ratsuchende mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen und begutachten, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist.
Suchhilfen: Berufseignung prüfen, Vermittlungsfähigkeit feststellen, Eignungsdiagnostik, psychologische Untersuchung, Arbeitsfähigkeit prüfen, Jobtest, rufseignung, suchung