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Gesetze/ SGB 3 /Siebtes Kapitel – Weitere Aufgaben der Bundesagentur/Zweiter Abschnitt – Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen/Zweiter Unterabschnitt – Beratung und Vermittlung durch Dritte/Zweiter Titel – Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung

§ 300 SGB 3

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Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

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