§ 6 SeeArbG
Schiffsoffiziere
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Schiffsoffiziere sind Besatzungsmitglieder des nautischen oder des technischen Dienstes, die eines staatlichen Befähigungszeugnisses bedürfen, sowie die Schiffsärztinnen und Schiffsärzte, die Seefunkerinnen und Seefunker, die Schiffselektrotechnikerinnen und Schiffselektrotechniker und die Zahlmeisterinnen und Zahlmeister.
Suchhilfen: Schiffsoffizier werden, Befähigungszeugnis Seefahrt, Schiffsarzt Zulassung, Zahlmeister Aufgaben, Seefunker Ausbildung, Schiffselektrotechniker Beruf, staatliche Befähigungsschrift, technischer Dienst Schiffsbesatzung, lassung, gaben, bildung