Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
Neugefasst durch Bek. v. 8.7.2020 I 1605;
zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 6.11.2020 BAnz AT 09.11.2020 V1, dieser geändert durch Art. 1 V v. 7.4.2021 I 764
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Schutzmaßregeln
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Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln
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A. Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
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B. Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
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1. Öffentliche Bekanntmachung
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2. Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
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3. Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
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4. Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
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5. Notimpfung bei Hausschweinen
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6. Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
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7. Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
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b. bei Afrikanischer Schweinepest
- § 14d Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone
- § 14e Maßregeln zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest
- § 14f Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Schweine
- § 14g Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse
- § 14h Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen
- § 14i Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Wildschweine, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse
- § 14j Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für tierische Nebenprodukte
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c. bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest
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Abschnitt 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
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Abschnitt 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
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Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
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Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- § 25a Weitergehende Maßnahmen
- § 25b Übergangsbestimmungen
- § 26 (weggefallen)
- Anlage (zu § 14a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa) Tiergesundheitsbescheinigung für den inländischen Versand von Schweinen aus gefährdeten Bezirken im Sinne der Schweinepest-Verordnung