§ 27 SchuldRAnpG
Entschädigung für Anpflanzungen
📖
↗ Links
Nach Beendigung des Vertrages hat der Grundstückseigentümer dem Nutzer neben der Entschädigung für das Bauwerk auch eine Entschädigung für die Anpflanzungen zu leisten. § 12 Abs. 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.
Suchhilfen: Entschädigung Anpflanzungen, Pflanzung Entschädigung, Bepflanzung Vergütung, Entschädigung nach Vertragsende, Pflanzenwert Ausgleich, Nutzer Entschädigung Pflanzen, Grundstückseigentümer Pflanzenzahlung, schädigung, pflanzungen, gütung