§ 20 SchKiSpV
Der Minister für Bauwesen sichert die Entwicklung typisierter Gesellschaftsbauten, insbesondere von Mehrzweckeinrichtungen für die Schüler- und Kinderspeisung. Die Räte der Bezirke sichern die Herausgabe eines Katalogs von Wiederverwendungsprojekten für diese Einrichtungen.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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