§ 19 SchKiSpV
Der Minister für Gesundheitswesen sichert die Erarbeitung differenzierter Lebensmittelnormen und ernährungsphysiologischer Richtwerte für die Schüler- und Kinderspeisung sowie die Erarbeitung und Aktualisierung von Rezepturen. Er gewährleistet in den Betrieben und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung die Überwachung der Hygiene durch die zuständigen Hygieneinspektionen.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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