Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Verschmelzung
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Abschnitt 3 Sitz und Sitzverlegung
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Abschnitt 4 Aufbau der Europäischen Genossenschaft
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Unterabschnitt 1 Dualistisches System
- § 12 Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans
- § 13 Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
- § 14 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
- § 15 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
- § 16 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
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Unterabschnitt 2 Monistisches System
- § 17 Anmeldung und Eintragung
- § 18 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
- § 19 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 20 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 21 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
- § 22 Geschäftsführende Direktoren
- § 23 Vertretung
- § 24 (weggefallen)
- § 25 Angaben auf Geschäftsbriefen
- § 26 Anmeldung von Änderungen
- § 27 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
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Unterabschnitt 3 Generalversammlung
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Abschnitt 5 Jahresabschluss und Lagebericht
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Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf- und Bußgeldvorschriften