Inhaltsübersicht RSMAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§ 7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt von Teil 1
§ 9Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes
§ 10Inhalt von Teil 2
§ 11Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 13Prüfungsbereich Antriebs- und Steuerungstechnik
§ 14Prüfungsbereich Fertigungs-, Montage- und Servicetechnik
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin