§ 6.12 RheinSchPV 1994

Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

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Auf Strecken, die mit einem der Tafelzeichen B.1, B.2a, B.2b, B.3a, B.3b, B.4a oder B.4b (Anlage 7) bezeichnet sind, müssen die Fahrzeuge dem durch das Tafelzeichen vorgeschriebenen Kurs folgen.

Suchhilfen: Kurs einhalten, vorgeschriebene Fahrtroute, Verkehrszeichen B‑1 folgen, Streckenführung beachten, Fahrtrichtlinie befolgen, Kursvorgabe einhalten, Fahrzeugkurs einhalten, Verkehrszeichen Kursvorgabe, halten, kehrszeichen, achten