§ 7.10 RheinSchPersV

Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses

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1.
Wer ein Streckenzeugnis erwerben oder erweitern will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Streckenzeugnisses mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:
a)
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift;
b)
Rheinstrecke, für die das Streckenzeugnis erworben werden soll.
2.
Dem Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses sind beizufügen:
a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
b)
eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
c)
eine Kopie des von der ZKR gemäß § 6.02 Nr. 1 als gleichwertig anerkannten gültigen Schiffsführerzeugnisses;
d)
der Nachweis der Streckenfahrten.

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