§ 5.07 RheinSchPersV

Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger

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Die Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger müssen nach den Vorschriften eines der Rheinuferstaaten oder Belgiens durchgeführt werden.