§ 39 RechPensV Konzernanhang ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 59 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ist entsprechend anzuwenden.