Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
Zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 10.8.2021 I 3436
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich
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Abschnitt 2 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
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Abschnitt 3 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
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Unterabschnitt 1 Posten der Aktivseite
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Unterabschnitt 2 Posten der Passivseite
- § 12 Pensionsfondstechnische Rückstellungen
- § 13 Deckungsrückstellung
- § 14 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle
- § 15 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
- § 16 Sonstige pensionsfondstechnische Rückstellungen
- § 17 Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- § 18 Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft
- § 19 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
- § 20 Verbindlichkeiten gegenüber Lebensversicherungsunternehmen
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Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
- § 21 Gebuchte Bruttobeiträge
- § 22 Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
- § 23 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
- § 24 Sonstige pensionsfonds- technische Erträge für eigene Rechnung
- § 25 Aufwendungen für Versorgungsfälle für eigene Rechnung
- § 26 Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung
- § 27 Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb für eigene Rechnung
- § 28 Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
- § 29 Erträge aus Kapitalanlagen
- § 30 Aufwendungen für Kapitalanlagen
- § 31 Sonstige Erträge
- § 32 Sonstige Aufwendungen
- § 33 Sonstige Steuern
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Abschnitt 6 Lagebericht
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Abschnitt 7 Konzernrechnungslegung
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Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten
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Abschnitt 9 Schlussvorschriften