§ 25 PrüfbV
Anzeigewesen
📖
↗ Links
Die Organisation des Anzeige- und Meldewesens ist zu beurteilen. Die Vorkehrungen des Instituts für die Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigen und Meldungen sind zu beurteilen, festgestellte wesentliche Verstöße sind aufzuführen.
Suchhilfen: Anzeigewesen prüfen, Meldewesen bewerten, Richtigkeit von Anzeigen prüfen, Verstöße im Meldesystem dokumentieren, Institutsbewertung im Anzeigewesen, zeigewesen, werten, zeigen