§ 9 PolierPrV 2012
Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
↗ Links
- 1.
- im Prüfungsteil „Baubetrieb“,
- 2.
- im Prüfungsteil „Bautechnik“ in den beiden Situationsaufgaben und
- 3.
- im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ in den beiden Situationsaufgaben.
- 1.
- die zusammengefasste Bewertung im Prüfungsteil „Baubetrieb“,
- 2.
- die Bewertung im Prüfungsteil „Bautechnik“ und
- 3.
- die Bewertung im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“.
(3) Den Bewertungen für die Prüfungsteile „Baubetrieb“, „Bautechnik“ und „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ ist nach der Anlage 2 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen.
(4) Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel aus der zusammengefassten Bewertung des Prüfungsteils „Baubetrieb“, der Bewertung des Prüfungsteils „Bautechnik“ und der Bewertung des Prüfungsteils „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ zu berechnen. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist nach der Anlage 2 eine Note als Dezimalzahl und als Note in Worten zugeordnet. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Suchhilfen: Prüfung bestehen Polierprüfung, Punkte Baubetrieb erreichen, Bautechnik Punkte prüfen, Mitarbeiterführung Bewertung, Prüfungsteil Note zuordnen, Arithmetisches Mittel Punkte, stehen, reichen, arbeiterführung, wertung, ordnen