Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 350
Die §§ 42 bis 44 treten gem. § 74 Abs. 9 zukünftig außer Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
- § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
- § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen
- § 7 (weggefallen)
- § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
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Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
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Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 14 Verbote
- § 15 Beseitigungspflicht
- § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
- § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
- § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- § 20 Versuchszwecke
- § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 22 Weitergehende Länderbefugnisse
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Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
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Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
- § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen
- § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
- § 31 Kennzeichnung
- § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
- § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
- § 34 Beteiligungen
- § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
- § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
- § 37 Neue Erkenntnisse
- § 38 Verlängerung der Zulassung
- § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
- § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
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Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
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Abschnitt 8 Parallelhandel
- § 46 Genehmigung für den Parallelhandel
- § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
- § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
- § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
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Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte
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Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
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Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
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Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 14 Schlussbestimmungen