§ 55 PAO Organe der Patentanwaltskammer ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Organe der Patentanwaltskammer sind: 1.der Vorstand,2.die Kammerversammlung.