§ 103c PAO

Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern

📖

Im Fall einer Rechtsnachfolge (§ 95b) treten Rechtsnachfolger der Berufsausübungsgesellschaft in die Lage des berufsgerichtlichen Verfahrens ein, in der sich die Berufsausübungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rechtsnachfolge befunden hat.

Suchhilfen: Rechtsnachfolge Verfahren, Berufsgerichtliche Nachfolge, Nachfolger Berufsausübungsgesellschaft, Verfahrenseintritt Rechtsnachfolger, Berufsrechtliche Nachfolge, Nachfolge im Berufsanwalt, Berufsausübungsgesellschaft Wechsel, Verfahrensübernahme Nachfolge, fahren