Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
Zuletzt geändert durch Art. 15 V v. 19.6.2020 I 1328
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Inhalt
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
- § 1 Ausstellung eines urkundlichen Besitznachweises
- § 2 Zuständige Behörden
- § 3 Antragstellung
- § 4 Inhalt des Antrags
- § 5 Prüfung des Antrags
- § 6 Zweitausfertigung
- § 7 Bescheinigung
- § 8 Nachweis der Verleihung durch den Antragsteller
- § 9 Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
- § 10 Ausstellung der Ersatzurkunde
- § 11 Versagung der Ersatzurkunde
- § 12 Form von Bescheiden
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Zweiter Abschnitt Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen