§ 2 NMV 1970

Anwendung der Zweiten Berechnungsverordnung

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Ist zur Ermittlung der zulässigen Miete eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen oder die Wohnfläche zu berechnen oder sind die laufenden Aufwendungen zu ermitteln, so sind hierfür die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Suchhilfen: Miete berechnen, Wohnfläche ermitteln, Betriebskosten ermitteln, Mietzins festlegen, Mietpreisermittlung, Flächenberechnung, Kostenaufstellung, rechnen, triebskosten