§ 11 MZG 2005
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung
📖
↗ Links
Für Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung übermitteln die statistischen Ämter der Länder jeweils monatlich die für den Vormonat verfügbaren Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 1 an das Statistische Bundesamt, das sie unverzüglich zusammenstellt und die Ergebnisse veröffentlicht.
Suchhilfen: Erwerbsbeteiligung Statistik, Zusatzaufbereitung Arbeitsmarkt, Monatliche Arbeitsmarktdaten, Statistische Meldung Erwerbstätigkeit, Erhebungsmerkmale Arbeitsmarkt, Datenübermittlung Arbeitsmarkt, werbsbeteiligung, satzaufbereitung