§ 46 MPDG
Verbot der Fortsetzung
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Die klinische Prüfung oder die Leistungsstudie darf nicht fortgesetzt werden, wenn
- 1.
- die Stellungnahme der zuständigen Ethik-Kommission zurückgenommen oder widerrufen wurde,
- 2.
- die Genehmigung einer klinischen Prüfung oder einer Leistungsstudie zurückgenommen oder widerrufen wurde oder
- 3.
- das Ruhen der klinischen Prüfung oder der Leistungsstudie angeordnet wurde oder die sofortige Unterbrechung der klinischen Prüfung oder der Leistungsstudie angeordnet wurde.
Suchhilfen: klinische Prüfung abbrechen, Studie stoppen, Ethikkommission widerruft Genehmigung, Studie aussetzen, klinische Studie unterbrechen, Studienunterbrechung, Genehmigungswiderruf, brechen, setzen