§ 54 MontanMitbestGErgGWO 2005

Ungültige Wahlvorschläge

📖
(1) Ungültig sind Wahlvorschläge,
1.
die nicht fristgerecht eingereicht worden sind;
2.
auf denen die Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind;
3.
die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweisen.
(2) Wahlvorschläge,
1.
in denen die Bewerber nicht in der in § 52 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Weise bezeichnet sind;
2.
denen die schriftliche Zustimmung und Versicherung der Bewerber nach § 52 Abs. 2 Satz 2 nicht beigefügt sind;
3.
die infolge von Streichungen gemäß § 52 Abs. 4 nicht mehr die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweisen;
sind ungültig, wenn der Betriebswahlvorstand sie beanstandet hat und die Mängel nicht innerhalb von drei Arbeitstagen seit der Beanstandung beseitigt worden sind.

Suchhilfen: Fristversäumnis Wahlvorschlag, fehlende Bewerberreihenfolge, unzureichende Unterschriftenzahl, fehlende Bewerberzustimmung, Streichungen ohne Unterschriften, Beanstandung durch Wahlvorstand, Mängelbeseitigung Frist, werberzustimmung, schriften, anstandung