Inhaltsübersicht MaßschuhmAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Gesellenprüfung
§ 7Inhalt von Teil 1
§ 8Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 9Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen
§ 10Prüfungsbereich Schuhreparatur
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Gesellenprüfung
in der Fachrichtung Maßschuhe
§ 11Inhalt von Teil 2
§ 12Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
§ 14Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Unterabschnitt 4
Teil 2 der Gesellenprüfung
in der Fachrichtung Schaftbau
§ 17Inhalt von Teil 2
§ 18Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 19Prüfungsbereich Herstellen von Schäften
§ 20Prüfungsbereich Schuhtechnik
§ 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung
§ 23Anrechnung von Ausbildungszeiten

Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 24Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin