§ 17 LwVfG

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Alle Behörden sind auf Ersuchen des Gerichts zur Amtshilfe verpflichtet. Die Finanzämter haben auf Ersuchen des Gerichts Auskünfte über den Grundsteuerwert land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke zu erteilen.

Suchhilfen: Grundsteuerwert erfragen, Finanzamt Auskunftspflicht, Gerichtliche Amtshilfe, Behörden Auskunftspflicht, Grundsteuerwert Auskunft, fragen, hörden