Luftverkehrs-Ordnung
Zuletzt geändert durch Art. 28 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Ersetzt V 96-1-2 v. 10.8.1963 I 652 (LuftVO)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Luftfahrtpersonal
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Abschnitt 3 Besondere Meldepflichten
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Abschnitt 5 Nutzung des Luftraums
- § 16 Luftraumordnung
- § 17 Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen
- § 18 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
- § 19 Verbotene Nutzung des Luftraums
- § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
- § 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
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Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Fluggeräten
- § 21a Verfahren und zuständige Behörden in der Betriebskategorie „offen“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21b Zuständige Behörden für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „speziell“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21c Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften
- § 21d Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern
- § 21e Benannte und anerkannte Stellen
- § 21f Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21g Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände
- § 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21i Erteilung einer Genehmigung
- § 21j Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21k Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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Abschnitt 6 Flugplatzverkehr
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Abschnitt 7 Flugvorbereitung
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Abschnitt 9 Sichtflugregeln
- § 34 Genehmigung von Flügen oberhalb der Flugfläche 195
- § 35 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln
- § 36 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht
- § 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln
- § 38 Überschallflüge nach Sichtflugregeln
- § 39 Allgemeingenehmigung für Such- und Rettungsflüge
- § 40 Mindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und G
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Abschnitt 10 Instrumentenflugregeln
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Abschnitt 11 Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 43 Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
- § 44 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 (zu § 9 Absatz 2) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen
- Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten
- Anlage 3 (zu § 18 Absatz 4) Bauliche Anforderungen an Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse nach § 18 Absatz 4