§ 9 LuftSchlichtV
Tätigkeitsbericht
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Die Schlichtungsstelle hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist unverzüglich nach Veröffentlichung eine Kopie des Tätigkeitsberichts zu übersenden.
Suchhilfen: Jahresbericht Schlichtungsstelle, Bericht an Bundesministerium senden, Mediationsstelle Jahresbericht, Schlichtungsbericht einreichen, reichen