Art VIII LorbBlErl 2013
Einzelheiten der Verleihung werden in Richtlinien zu diesem Erlass festgelegt. Die Richtlinien sowie Änderungen der Richtlinien werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Suchhilfen: Verleihungsrichtlinien, Verleihungsmodalitäten, Erlass Bekanntmachung, Bundesministerium Veröffentlichung, Verleihungsbedingungen, Richtlinienänderung, Verleihungsvorschriften, leihungsrichtlinien, leihungsmodalitäten, kanntmachung, öffentlichung, leihungsbedingungen, leihungsvorschriften