§ 8 LwAnpG
Vorbereitung der Vollversammlung
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↗ Links
Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:
- 1.
- der Teilungsplan und seine Anlagen;
- 2.
- die Bilanz der LPG;
- 3.
- der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht;
- 4.
- der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.
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