§ 66 LwAnpG
Ehrenamtliche Richter
📖
↗ Links
Für Landwirtschaftssachen sollen ehrenamtliche Richter einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf ausüben oder ausgeübt haben.
Ehrenamtliche Richter
Für Landwirtschaftssachen sollen ehrenamtliche Richter einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf ausüben oder ausgeübt haben.