§ 2 LwAnpG

Gleichheit der Eigentumsformen

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Alle Eigentums- und Wirtschaftsformen, die bäuerlichen Familienwirtschaften und freiwillig von den Bauern gebildete Genossenschaften sowie andere landwirtschaftliche Unternehmen erhalten im Wettbewerb Chancengleichheit.

Suchhilfen: Chancengleichheit Landwirtschaft, Wettbewerb landwirtschaftliche Betriebe, Gleichbehandlung Bauern, Gleichheit Eigentumsformen, Förderung Bauerngenossenschaften