§ 9 LAG

Sitz in Berlin (West)

📖

Als Sitz in Berlin (West) im Sinne dieses Gesetzes gilt ein Sitz in Berlin. Ein Unternehmen, das zwar seinen Sitz in Berlin, aber seine Geschäftsleitung im Inland außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes einschließlich Berlin (West) hat, gilt jedoch nicht als Unternehmen mit Sitz in Berlin (West) im Sinne dieses Gesetzes.

Suchhilfen: Unternehmenssitz Berlin, Geschäftsleitung außerhalb Berlin, Sitzdefinition Berlin West, Firmenstandort Berlin prüfen, Sitz im Geltungsbereich, Unternehmen mit Sitz Berlin West, nehmen