§ 306 LAG

Landesbehörden

📖

Im Bereich der Länder werden von der nach Landesrecht zuständigen oder bei Fehlen einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung von der durch die Landesregierung bestimmten Stelle innerhalb der bestehenden Behörden Ausgleichsämter und Landesausgleichsämter errichtet.

Suchhilfen: Ausgleichsamt einrichten, Landesausgleichsamt bilden, Behörde Ausgleichsamt, Ausgleichsbehörde zuständig, Landesbehörde Ausgleichsamt, Ausgleichsverwaltung schaffen, Kompetenz Ausgleichsamt, richten, gleichsverwaltung