§ 271 LAG Dauer der Unterhaltshilfe ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Unterhaltshilfe wird auf Lebenszeit oder auf Zeit gewährt.