§ 242 LAG
Zusammenfassung der Einzelfeststellungen
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Zum Zwecke der Gewährung von Ausgleichsleistungen werden die für die Gewährung einer Ausgleichsleistung jeweils zu berücksichtigenden Schäden, die dem unmittelbar Geschädigten entstanden sind, zusammengefaßt.
Suchhilfen: direkter Schaden ermitteln, Schadensersatz berechnen, Schadenersatzforderung stellen, Leistungsumfang bestimmen, Schadenhöhe feststellen, Ausgleichsanspruch prüfen, rechnen, stimmen