§ 238 LAG
Schadensberechnung nach dem Feststellungsgesetz und nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz
📖
↗ Links
Für die Berechnung von Schäden, die nach dem Feststellungsgesetz oder nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz festzustellen sind, gelten die Vorschriften dieser Gesetze.
Suchhilfen: Schaden ermitteln, Schadensberechnung, Schaden feststellen, Schadensfeststellung, Schadensermittlung