§ 8 LAArchV

📖

Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts auch im Land Berlin.

Suchhilfen: Archivierung Kriegsfolgenrecht, Zentrale Archivierung Unterlagen, Archivgesetz Berlin, lagen