§ 31a KWKG 2025

Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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Für die Erstellung eines Testats zur Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs im Sinn von § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.

Fußnoten

(+++ § 31a: Zur Anwendung vgl. § 26 Abs. 1 KWKAusV +++)

Suchhilfen: Wirtschaftlichkeitsanalyse Testat, Kosten‑Nutzen‑Vergleich erstellen, KWK Wirtschaftlichkeitsprüfung, Testat Kosten‑Nutzen‑Analyse, stellen