Inhaltsübersicht KlaCembAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6Ziel und Zeitpunkt
§ 7Inhalt
§ 8Prüfungsbereiche
§ 9Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen
§ 10Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen

Abschnitt 3
Abschlussprüfung oder
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Klavierbau
§ 11Ziel und Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereiche
§ 14Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 15Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen
§ 16Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren
§ 17Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 18Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung

Abschnitt 4
Abschlussprüfung oder
Gesellenprüfung in der Fachrichtung Cembalobau
§ 20Ziel und Zeitpunkt
§ 21Inhalt
§ 22Prüfungsbereiche
§ 23Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 24Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen
§ 25Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren
§ 26Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 27Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 28Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung

Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 29Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 30Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer und zur Klavier- und Cembalobauerin