§ 13 IZÜV

Zusätzliche Parameter

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In der Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer oder in der Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in Abwasseranlagen sind auch Anforderungen an den pH-Wert, die Temperatur und den Durchfluss festzusetzen. Soweit der Betreiber einer öffentlichen Abwasseranlage diese Anforderungen für den Benutzer der Anlage verbindlich festgelegt hat, sind sie in die Genehmigung für die Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage nicht aufzunehmen.

Suchhilfen: Abwasser pH‑Wert Vorgabe, Abwasser Temperaturgrenze, Abwasser Durchflussbeschränkung, Einleitungsparameter festlegen, Abwasser Genehmigungsanforderungen, Wasserqualitätsgrenzen für Einleitung, flussbeschränkung, leitung