§ 15 IRegBV
Datenübermittlung durch die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
↗ Links
(1) Die verantwortliche Gesundheitseinrichtung verwendet für die Meldungen nach den §§ 16 und 17 Absatz 1 und 3 des Implantateregistergesetzes ein eindeutiges Kennzeichen für die verantwortliche Gesundheitseinrichtung, das ihr von der Geschäftsstelle zugeteilt wird.
- 1.
- an die Registerstelle die Daten nach der Anlage 2 sowie
- 2.
- an die Vertrauensstelle
- a)
- die Daten nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 5 des Implantateregistergesetzes,
- b)
- das eindeutige Kennzeichen nach Absatz 1 und
- c)
- ein internes Kennzeichen des gemeldeten Datensatzes, das eigens für die Meldung gebildet wird und keinen Rückschluss auf patienten- oder fallbezogene Daten zulässt.
- 1.
- nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Implantateregistergesetzes sowie
- 2.
- nach Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c.
(4) Die verantwortliche Gesundheitseinrichtung übermittelt der Vertrauensstelle den Datensatz nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2. Die Vertrauensstelle erzeugt eine Transfernummer und übermittelt diese an die verantwortliche Gesundheitseinrichtung. Die verantwortliche Gesundheitseinrichtung übermittelt die Daten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 zusammen mit der Transfernummer an die Registerstelle. Die Registerstelle ruft die nach Absatz 3 pseudonymisierten Daten mit Hilfe der Transfernummer bei der Vertrauensstelle ab und führt sie mit den nach Satz 3 übermittelten Daten zusammen.
- 1.
- bei der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung nach der Übermittlung der Daten an die Registerstelle,
- 2.
- bei der Vertrauensstelle nach der Übermittlung der pseudonymisierten Daten an die Registerstelle und
- 3.
- bei der Registerstelle nach Abschluss der Zusammenführung der Daten.
Fußnoten
(+++ §§ 15 bis 17: Zur Anwendung bis 30.6.2024 vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 +++)
(+++ §§ 15 bis 17: Zur Anwendung vgl. § 1a Abs. 1 Satz 2 +++)
Suchhilfen: Implantatdaten übermitteln, Kennzeichen für Gesundheitseinrichtung, Implantatregister melden, Implantatbezogene Maßnahmen melden, Interne Kennzeichnung erstellen, Daten an Registerstelle senden, stellen