Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2020 I 3328
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Inhalt
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Vergütung des Insolvenzverwalters
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Zweiter Abschnitt Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
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Dritter Abschnitt Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung
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Vierter Abschnitt Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
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Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften