Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 12.5.2026 I Nr. 139
Ersetzt V 7610-2-38 v. 6.10.2010 I 1374
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme
- § 3 Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten
- § 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts
- § 5 Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme
- § 6 Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes
- § 7 Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
- § 8 Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung
- § 9 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten
- § 10 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen
- § 11 Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten
- § 12 Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme
- § 13 Information über die Vergütungssysteme
- § 14 Anpassung bestehender Vereinbarungen
- § 15 Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses
- § 16 Offenlegung
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Abschnitt 3 Besondere Anforderungen an bedeutende Institute
- § 17 (weggefallen)
- § 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
- § 19 Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
- § 20 Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
- § 21 Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
- § 22 Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
- § 23 Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
- § 24 Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
- § 25 Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
- § 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
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Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für Gruppen
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Abschnitt 5 Schlussvorschriften