Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 39 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
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Inhalt
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
- § 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
- § 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben
- § 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
- § 8a Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger
- § 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
- § 10 Lebenslauf
- § 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten
- § 11a Auswirkungen der Gruppenstruktur auf die Aufsicht
- § 12 Erwerbsinteressen
- § 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
- § 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen
- § 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne
- § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
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Abschnitt 3 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
- § 17 Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
- § 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
- § 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
- § 20 (weggefallen)
- Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 1)
- Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
- Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
- Anlage 4 (zu § 9 Absatz 4 Satz 1)
- Anlage 5 (zu § 9 Absatz 5)
- Anlage 6 (zu § 9 Absatz 5)
- Anlage 7 (zu § 17 Absatz 1)