Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 975
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin
-
Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin
-
Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
-
Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin
-
Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
-
Teil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen
-
Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- § 28 Zusatzqualifikationen
- § 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- § 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- § 31 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Systemintegration
- § 32 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Prozessintegration
- § 33 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
- § 34 Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
- § 35 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
-
Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
- § 36 Bestandsschutz
- § 37 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
- § 38 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
- Anlage 2 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker/zur Anlagenmechanikerin
- Anlage 3 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriemechaniker/zur Industriemechanikerin
- Anlage 4 (zu § 16) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin
- Anlage 5 (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin
- Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zerspanungsmechaniker/zur Zerspanungsmechanikerin
- Anlage 7 (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen