Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See
Zuletzt geändert durch Art. 180 V v. 19.6.2020 I 1328
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Inhalt
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Teil 1
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Abschnitt 1 Internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen, Flaggenstaatszustimmung
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Abschnitt 2 Strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See
- § 3 Befugnisse des Kapitäns nach dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (SUA-Übereinkommen) und dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zu diesem Übereinkommen (SUA-Änderungsprotokoll)
- § 4 Rechtshilfeersuchen nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen
- § 5 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen
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Teil 2
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Abschnitt 1 Gemeinsame Regelungen
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Abschnitt 2 Schlussbestimmungen
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