§ 3 HotelMeistPrV
Gliederung und Durchführung der Prüfung
↗ Links
- 1.
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
- 2.
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
- 3.
- Handlungsspezifische Qualifikationen,
- 4.
- Praktische Prüfung.
- 1.
- Volks- und Betriebswirtschaft,
- 2.
- Rechnungswesen,
- 3.
- Recht und Steuern,
- 4.
- Unternehmensführung.
- 1.
- Gäste beraten, empfangen und beherbergen,
- 2.
- Mitarbeiter führen und fördern,
- 3.
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren,
- 4.
- Produkte beschaffen und pflegen,
- 5.
- Planen, Organisieren und Vermarkten von Leistungen.
(4) Die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4 sowie die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ nach Absatz 3 Nummer 1 bis 5 sind schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen nach den §§ 4 und 5 zu prüfen.
(5) Als weitere Prüfungsleistung innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird ein situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll, durchgeführt. Es soll sich inhaltlich auf die jeweiligen Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 5 Abs. 1 und 2 beziehen.
(6) Der Prüfungsteil "Praktische Prüfung" besteht aus zwei integrativen Situationsaufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 und 2.
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