§ 4 HopfG

Übertragung von Ermächtigungen

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Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt, sind diese befugt, die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden zu übertragen.

Suchhilfen: Kompetenz delegieren, Behördenbefugnis weitergeben, Rechtsverordnung delegieren, Zuständigkeit abgeben, Verwaltungsaufgabe übertragen, Aufgabenübertragung Behörden, Ermächtigungsweitergabe, geben, tragen, gabenübertragung, hörden